Rechtsprechung
OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 42/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
PartGG § 2 Abs. 1 u. 2; HGB §§ 22 Abs. 1, 24 Abs. 2; UmwG §§ 135 ff., 190 f.
Weiterführung eines Kanzleinamens bei Abspaltung auf eine Partnerschaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden Bezeichnung einer Partnerschaft
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden Bezeichnung einer Partnerschaft
- rechtsportal.de
PartGG § 2 Abs. 2 ; HGB § 22 Abs. 1
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden Bezeichnung einer Partnerschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden Bezeichnung einer Partnerschaft
Verfahrensgang
- AG Essen, 02.02.2016 - 90 AR 152/15
- OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 42/16
- AG Essen, 18.08.2016 - 90 AR 152/15
- OLG Hamm, 03.11.2016 - 27 W 130/16
Papierfundstellen
- DStRE 2017, 1211
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 11.05.1942 - II 13/42
Unter welchen Voraussetzungen liegt eine Fortführung des Handelsgeschäfts im …
Auszug aus OLG Hamm, 06.07.2016 - 27 W 42/16
In der Sache liegt vielmehr zumindest ein der Veräußerung einer Niederlassung vergleichbarer Sachverhalt vor, bei der die Anwendung des § 22 Abs. 1 HGB - soweit ersichtlich - durchgängig nicht in Frage gestellt wird (vgl. bereits RG in RGZ 169, 133 ff (139);… Ries in Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, HGB, 4. Auflage, § 22, Rn.12 f.;… Emmerich, HGB, 2. Auflage, § 22, Rn.7;… Burgard in Staub Großkommentar HGB, 5. Auflage, § 22, Rn.19; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB;… 36. Auflage, § 22, Rn.5).
- OLG Köln, 24.04.2024 - 4 Wx 4/24 Der angefochtene Beschluss ist nach § N02 Abs. 1 FamFG aufzuheben und die Sache an das Registergericht zurückzuverweisen, da die Entscheidung einer besonderen Ausführungshandlung bedarf, für die funktional allein das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 27 W 42/16 -, juris Rn. 30 mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 03.11.2016 - 27 W 130/16
Zulässigkeit einer nicht den Namen mindestens eines der Partner enthaltenden …
Nachdem das Registergericht der Beschwerde nicht abgeholfen hat, hat der Senat durch Beschluss vom 05.07.2016 - 27 W 42/16 - den angefochtenen Beschluss aufgehoben und das Registergericht angewiesen, den Antrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. - OLG Hamm, 10.11.2021 - 27 W 68/21
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Registergerichts Isolierter Erwerb …
Der Sachverhalt unterscheidet sich insoweit nicht von dem Sachverhalt, der den von der Beteiligten genannten Entscheidungen des Senats vom 06.07.2016 - 27 W 42/16 - und vom 03.11.2016 - 27 W 130/16 - zu Grunde lag.Der Senat hält an der damals von ihm vertretenen Rechtsauffassung fest (…vgl. auch die diesbezügliche Kommentierung und Literatur: Förster in Heymann, HGB, 3. Auflage, § 22, Rn.4;… Wackerbarth in Heymann, HGB, 3. Auflage, § 2 PartGG, Rn.8 und § 7 PartGG, Rn.1); Juretzek in DStR 2017, 1231 f.).
- OLG Frankfurt, 17.11.2022 - 20 W 170/21
Name der Partnerschaft nach dem PartGG
In allen Fällen ging es letztlich um Formen der Beibehaltung eines Personennamens (BGH, Beschluss vom 08.05.2018, II ZB 27/17 - juris; OLG Hamm, GmbHR 2022, 647; DStRE 2017, 1211; DStRE 2017, 1214), wenn auch mit Zusätzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.02.2001, 4 U 96/00, - juris). - OLG Hamm, 06.04.2017 - 27 W 8/17
Befugnis einer Partnerschaft zur Fortführung eines Doktortitels nach Ausscheiden …
Denn eine Zwischenverfügung nach § 382 Abs. 4 FamFG soll einem Antragsteller ohne materiell-rechtliche Komponente lediglich die zusätzliche Möglichkeit eröffnen, etwaige Fehler und Mängel der Anmeldung vor einer endgültigen Zurückweisung zu beheben (Senat, Beschluss v. 06.07.2016, Az. 27 W 42/16;… Nedden-Boeger in: Schulte/Bunert/Weinreich, Kommentar zum FamFG, 4. Auflage § 382 Rn. 13;… Heidemann in Keidel, Kommentar zum FamFG, 18. Auflage, § 382 Rn. 20).